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   LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13 A   

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https://dejure.org/2013,27389
LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13 A (https://dejure.org/2013,27389)
LG Konstanz, Entscheidung vom 01.07.2013 - 62 T 68/13 A (https://dejure.org/2013,27389)
LG Konstanz, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 62 T 68/13 A (https://dejure.org/2013,27389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufheben eines wirksamen Beschlusses der Gläubigerversammlung bei unangemessener Benachteiligung der Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2013, 2318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 128/10

    Insolvenzverfahren: Beschlussaufhebungsverfahren für nichtige Beschlüsse der

    Auszug aus LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13
    Eine kurze schlagwortartige Wiedergabe des Inhalts der Gesetzesvorschriften genügt dieser Anforderung ( BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 128/10 , ZInsO 2011, 1598 ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 09.05.2007 -: 5 T 108/06 ).

    An der Statthaftigkeit der Erstbeschwerde würde es fehlen ( BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 128/10 , ZInsO 2011, 1598 ).

    Eine analoge Anwendung des § 78 InsO auf nichtige Beschlüsse kommt nicht Betracht ( BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 128/10 , ZInsO 2011, 1598 ).

  • LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06

    Sofortige Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der in einer Gläubigerversammlung

    Auszug aus LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13
    Eine kurze schlagwortartige Wiedergabe des Inhalts der Gesetzesvorschriften genügt dieser Anforderung ( BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 128/10 , ZInsO 2011, 1598 ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 09.05.2007 -: 5 T 108/06 ).
  • LG Saarbrücken, 26.11.2010 - 5 T 621/09

    Insolvenzverfahren: Unternehmensveräußerung durch einen Insolvenzverwalter ohne

    Auszug aus LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13
    Die Entwicklung der zur Verteilung stehenden Insolvenzmasse ist mit dem aufzuhebenden Beschluss der Gläubigerversammlung und der Situation ohne diesen Beschluss gegenüberzustellen ( LG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2010 - 5 T 621/09 , ZInsO 2011, 437 ).
  • LG Wuppertal, 06.06.2011 - 6 T 287/11

    Bewertung der gemeinsamen Interessen der Insolvenzgläubiger im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13
    Eine solche Verletzung ist hier zu bejahen ( LG Wuppertal, Beschluss vom 06.06.2011 - 6 T 287/11 ).
  • KG, 23.03.2001 - 7 W 8076/00

    Entscheidung des Gerichts über die Aufhebung eines Beschlusses der

    Auszug aus LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13
    Das gemeinsame Interesse der Insolvenzgläubiger besteht in der bestmöglichen Befriedigung ihrer ungesicherten Insolvenzforderungen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23.03.2001, Az.: 7 W 8076/00 , ZinsO 2001, 411).
  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 82/16

    Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht:

    Zur Feststellung des Widerspruchs ist die zur Verteilung stehende Insolvenzmasse, wie sie sich unter Berücksichtigung des angefochtenen Beschlusses der Gläubigerversammlung entwickeln wird, der Insolvenzmasse gegenüberzustellen, wie sie sich ohne den angefochtenen Beschluss darstellen wird (vgl. LG Saarbrücken, ZVI 2011, 56; LG Konstanz, ZInsO 2013, 2318, 2320).

    Gefordert werden deshalb eindeutige und erhebliche Verstöße (vgl. KG, NZI 2001, 310, 312; AG Bremen, ZInsO 2010, 583, 584; LG Wuppertal, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 6 T 287/11, nv juris-Rn. 16; LG Konstanz, ZInsO 2013, 2318, 2320; LG Hamburg, ZInsO 2015, 209, 211; Jaeger/Gerhardt, InsO, 2007, § 78 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Ehricke, 3. Aufl., § 78 Rn. 20; aA AG Neubrandenburg, ZInsO 2000, 111).

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